SIE
Wir bieten unsere Services für die folgenden Entitäten:
- Banken
- Kapitalverwaltungsgesellschaften (UCITS und AIF)
- Verbriefungsgesellschaften
- Regulierte und unregulierte Fondsstrukturen
- Sonstige Investmentvehikel
In vielen Fällen ist die Strukturierung der Leitungsgremien mit unseren Direktoren, die auf Teilzeitbasis agieren, möglich. Wir übernehmen diese Aufgaben und reduzieren Ihre Kosten.
Bereitstellung von erfahrenen Verwaltungs- und Aufsichtsräten gemäß CSSF Rundschreiben 12/552 sowie Bereitstellung von Interims-Geschäftsführern bzw. Vorständen.
Bereitstellung von Verwaltungs- und Aufsichtsräten gemäß CSSF Rundschreiben 18/698 „Genehmigungs- und Organisationsanforderungen an Investmentfondsverwaltungsgesellschaften“ sowie
Bereitstellung von Day-to-day Interims-Geschäftsführern (Conducting officers).
Bereitstellung von Geschäftsführern gemäß Gesetz vom 22. März 2004 über die Verbriefung
Bereitstellung von Verwaltungsräten gem. Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen sowie
Rundschreiben 18/698 „Genehmigungs- und Organisationsanforderungen an Investmentfondsverwaltungsgesellschaften“
Bereitstellung von Geschäftsführern und Verwaltungsräten gemäß
- Gesetz vom 15. Juni 2004 über die Investmentgesellschaft zur Anlage in Risikokapital (SICAR)
- Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds (SIF)
- Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds
- Gesetz vom 23. Juli 2016 über alternative Investmentfonds (RAIF)
- CSSF Rundschreiben 18/698 „Genehmigungs- und Organisationsanforderungen an Investmentfondsverwaltungsgesellschaften“
Bereitstellung von Geschäftsführern und Verwaltungsräten gemäß
Gesetz von 1915 über die Handelsgesellschaften